Informationen zum Elterngeldantrag

Dieser Antrag wird während der Bearbeitung automatisch zwischengespeichert. Sie können den Antrag jederzeit abbrechen und später vervollständigen oder ändern.

Benötigte Unterlagen

Bitte legen Sie sich die folgenden Unterlagen vor dem Ausfüllen des Elterngeldantrags bereit:

  • Mutterpass (für den voraussichtlichen Entbindungstermin)
  • Geburtsurkunde des Kindes (zum Abschicken des Antrags)
  • steuerliche Identifikationsnummer (Id-Nr) für jeden Antragsteller (Elternteil)
  • Krankenversicherungskarte (Mitgliedsnummer)
  • Letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid(e)
  • Bankverbindung (IBAN)

Optionale Unterlagen

Falls zutreffend:

  • Entgeltbescheinigungen bzw. Einkommensnachweise
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Dauer (Beginn und Ende) des Mutterschaftsgeldes
  • Aufenthaltstitel

Elektronische Unterschrift das Logo der BayernID

Optional für eine elektronische Unterschrift (nur bei Registrierung):

  • Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
  • Sechsstellige PIN
  • Smartphone oder Kartenlesegerät
  • AusweisApp 2
  • BayernID

Die folgenden gesetzlichen Änderungen gelten für alle Kinder, die ab dem 01.04.2024 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen werden:

  • Ein gleichzeitiger Bezug von BasisElterngeld beider Elternteile ist nur noch in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht bei Mehrlingsgeburten, bei Kindern die mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wurden oder wenn das Kind oder ein Geschwisterkind eine Behinderung hat. Bitte beachten Sie dabei, dass Lebensmonate des Kindes, in denen der Mutter Mutterschaftsleistungen zustehen, als Monate gelten, in denen sie BasisElterngeld bezieht.
  • Die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld sinkt auf 200.000 Euro. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen der berechtigten Person(en) im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

Für Kinder, die ab dem 01.04.2025 geboren bzw. mit dem Ziel der Adoption in den Haushalt aufgenommen werden, sinkt die Einkommensgrenze noch einmal auf dann 175.000 Euro.

Damit Eltern beim Elterngeld keine Nachteile durch die Folgen der Covid-19-Pandemie (Coronavirus) entstehen, wurden vorübergehende gesetzliche Änderungen u.a. im Hinblick auf Einkommensverlust und Bemessungszeitraum vorgenommen. Angaben zu Covid-19 werden im Onlineantrag nicht abgefragt. Bitte lesen Sie die Hinweise auf unserer Extern Informationsseite zu Covid-19

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die dort angebotenen Formulare auszudrucken, teilen Sie uns dies bitte im Freitextfeld am Ende des Onlineantrags mit. Wir kommen dann zur weiteren Klärung auf Sie zu.